Methode

Das Heinz Dilemma

Förderung moralischer Entwicklung durch die Güterabwägung zwischen dem Recht auf Eigentum und auf Hilfe und Leben.

180 Minuten

17 - 21 Jahre

5 - 15 Personen, Über 15 Personen

Themen
Demokratie, Gerechtigkeit, Menschenrechte
Phase
Thema einführen
Sozialform
Einzelarbeit, Plenum
Rolle der Gruppenleitung
Element 185
Personale Kompetenz
Reflexionsfähigkeit , Analytisches und kritisches Denken, Selbstregulation und Frustrationstoleranz
Mehr
Element 186
Sozial-kommunikative Kompetenz
Kommunikationsfähigkeit, Perspektivenwechsel
Mehr
Element 31
Methodische Kompetenz
Problemlösekompetenz, Deliberations- und Abwägungskompetenz
Mehr
Element 184
Demokratische Werte und Einstellungen
Menschenwürde und Menschenrechte, Gleichheit, Fairness und Rechtstaatlichkeit, Gemeinwohlorientierung und Solidarität
Mehr
Anmerkungen

 

Materialien
  • Das Heinz-Dilemma (s. „mehr zur Methode“)
  • internetfähige Geräte oder Gesetzbücher für die Recherche
Ablauf

Der Ablauf lässt sich in drei Einheiten a 60 Minuten einteilen:

Teil I:

  1. Die Gruppenleitung liest den Teilnehmenden das „Heinz Dilemma“ vor.
  2. Nun sollen die Teilnehmenden sich in Einzelarbeit Zeit für eine Positionierung nehmen. Gründe und Argumente für
    die eigene Position sollen dabei notiert werden.
  3. Der Raum wird durch ein Kreppband in zwei Positionsdimensionen geteilt. Position 1 steht für Position „Medikament stehlen“, während Position 2 „nicht stehlen“markiert. Umso klarer die jeweilige Postion, desto weiter weg stehen die Teilnehmenden von der Positionslinie. Diejenigen, die sich nicht sicher sind, stehen auf oder in der Nähe der Linie.
  4. Der Austausch der Argumente für die jeweilige Position wird von der Gruppenleitung moderiert. Die Gruppe soll sich auf ein Szenario einigen. Die Mehrheitsmeinung gewinnt.
  5. (Die Argumente der Teilnehmenden können auf Grundlage ihrer moralischen Qualität besprochen werden. Auf dem Arbeitsblatt sind die Argumente hinsichtlich ihrer moralischen Entwicklungsstufe geordnet.)
  6. Hat sich die Gruppe dafür entschieden, das Medikament zu stehlen, wird ein Szenario eröffnet, in der Heinz von der Polizei festgenommen wird und sich vor Gericht behaupten muss. Dieses Szenario kann als Cliffhanger für die Fortsetzung der Übung fungieren.

Teil II:

  1. Die Rollen für die anstehende Gerichtsverhandlung werden unter den Teilnehmenden verteilt. Benötigt werden
    • Richter oder Richterin (1 Person),
    • Staatsanwaltschaft (1-2 Personen),
    • Verteidigung von Heinz (1-2 Personen),
    • Heinz
    • der Rest sind Geschworene bzw. Schöffen.
  2. Die Rollen werden von der Gruppenleitung genau erläutert.
  3. Bevor es zur Verhandlung kommt, müssen die jeweiligen Rollen ihre Hausaufgaben machen und das heißt recherchieren, auf welcher Grundlage sie ihre Gründe vortragen wollen. Dabei können die Teilnehmenden frei recherchieren. Die Gruppenleitung steht bei Fragen zur Verfügung. Das Grundgesetz und die Charta der Menschenrechte könnten dabei zur Verfügung stehen.

Teil III:

  1. Die Verhandlung beginnt. Die Gründe aller Parteien werden vorgetragen. Der Richter / die Richterin sorgt bei Unruhe für Ruhe und fairer Verhandlung. Heinz darf auch zu Wort kommen. Am Ende ziehen sich die Geschworenen zurück und verkünden das Urteil.
  2. Der Prozess wird im Plenum diskutiert und die Güterabwägung zwischen dem Recht auf Eigentum und Leben diskutiert. In dem Zuge ist die Behandlung von Artikel 1 des Grundgesetze und der Menschenrechte zu empfehlen.
Reflexion

 

Varianten

 

Mehr zur Methode

Eine Frau, die an einer besonderen Krebsart erkrankt war, lag im Sterben. Es
gab eine Medizin, von der die Ärzte glaubten, sie könne die Frau retten. Es
handelte sich um eine besondere Form von Radium, die ein Apotheker in der
gleichen Stadt erst kürzlich entdeckt hatte. Die Herstellung war teuer, doch der
Apotheker verlangte zehnmal mehr dafür, als ihn die Produktion gekostet hatte.
Er hatte 2000 Dollar für das Radium bezahlt und verlangte 20000 Dollar für eine
kleine Dosis des Medikaments.
Heinz, der Ehemann der kranken Frau, suchte alle seine Bekannten auf, um sich
das Geld auszuleihen, und er bemühte sich auch um eine Unterstützung durch
die Behörden. Doch er bekam nur 10000 Dollar zusammen, also die Hälfte des
verlangten Preises. Er erzählte dem Apotheker, dass seine Frau im Sterben lag,
und bat, ihm die Medizin billiger zu verkaufen bzw. ihn den Rest später
bezahlen zu lassen. Doch der Apotheker sagte: „Nein, ich habe das Mittel
entdeckt, und ich will damit viel Geld verdienen.“
Heinz hat nun alle legalen Möglichkeiten erschöpft; er ist ganz verzweifelt und
überlegt, ob er in die Apotheke einbrechen und das Medikament für seine Frau
stehlen soll.

Sollte Heinz das Medikament stehlen oder nicht?

Quelle